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Kleinunternehmer: Stundensatz mit oder ohne Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung. Dein Stundensatz ist damit zugleich der Endpreis – auf der Rechnung steht der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“.
Die Grenzen seit 2025
- Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € und
- Umsatz im laufenden Jahr höchstens 100.000 €.
Wird die zweite Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt die normale Umsatzsteuer schon ab diesem Umsatz. Liegt dein Jahresumsatz über 25.000 €, bist du im Folgejahr regelbesteuert.
Was das für deinen Preis bedeutet
Regelbesteuert schlägst du 19 % auf deinen Netto-Stundensatz auf. Für Firmenkunden ändert das fast nichts, weil sie die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückbekommen. Für Privatkunden und Vereine wird es 19 % teurer. Wer mit dem Rechner auf mehr als 25.000 € Umsatz kommt, sollte deshalb früh überlegen, an wen er verkauft.
Freiwillig verzichten?
Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und bist dann fünf Jahre gebunden. Das lohnt sich vor allem, wenn du viel einkaufst und Vorsteuer zurückholen willst. Das ist eine Frage für die Steuerberatung.
Quellen
- § 19 UStG (Kleinunternehmer): https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026