Rechner › Ratgeber
Krankenversicherung als Selbstständige 2026
Als Selbstständige zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst. In der gesetzlichen Kasse richtet sich der Beitrag nach deinem Gewinn – aber nicht nach unten offen.
Die Werte 2026 im Rechner
| Allgemeiner Beitragssatz (mit Krankengeld) | 14,6 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % |
| Pflegeversicherung | 3,6 % (kinderlos 4,2 %) |
| Mindestbemessung pro Monat | 1.318,33 € |
| Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 5.812,50 € |
Heißt: Auch wenn du im Startjahr wenig Gewinn machst, rechnet die Kasse mit mindestens 1.318,33 € im Monat. Kinderlos ergibt das rund 286 € Beitrag pro Monat. Über der Bemessungsgrenze steigt der Beitrag nicht weiter.
Dein Zusatzbeitrag
Jede Kasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Er kann deutlich über oder unter dem Durchschnitt liegen. Für eine genaue Rechnung trägst du im Rechner „fester Betrag“ und deinen echten Beitrag ein.
Private Krankenversicherung
Privat Versicherte zahlen einen Beitrag nach Alter, Gesundheit und Tarif, unabhängig vom Gewinn. Auch dafür: „fester Betrag“ wählen.
Steuerlich
Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung mindern als Sonderausgaben die Einkommensteuer. Der Rechner zieht sie vollständig ab (vereinfacht: der Krankengeld-Anteil wäre eigentlich zu kürzen).
Quellen
- § 240 SGB V (Beitragsbemessung freiwillig Versicherter): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html
- § 55 SGB XI (Beitragssatz Pflegeversicherung): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__55.html
- TK: Bezugsgrößen und Grenzwerte 2026: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/beitraege-faq/zahlen-und-grenzwerte/bezugsgroessen-2033030
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026